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Pflegegrade
 

Kardinalfehler, die zu einer Fehleinstufung in Pflegegrade führen können

  • Unzureichende Darlegung von Beeinträchtigungen der Fähigkeiten und der Selbständigkeit
  • Unzureichende Darlegung von Fassadenverhalten
  • Unzureichende Darlegung von Tagesformen und Häufigkeiten

Folgen der Kardinalfehler

Das BI beinhaltet 64 Modulmerkmale, die im Rahmen der Begutachtung mittels einem Punktesystem bewertet werden. In der Summierung der sechs Module können insgesamt 200 Punkte vergeben werden, bevor es zur Gewichtung (max. 100 Punkte) und damit zur Ermittlung des Pflegegrades kommt.

Es liegt der Gedanke nahe, dass bei der Menge der Modulmerkmale und der hohen Anzahl von zu vergebenden Punkten ein „kleines Pünktchen“ doch kaum ins Gewicht fallen kann. Dies ist ein Trugschluss, insbesondere dann, wenn sich die erreichte Modulpunktzahl an einem Schwellenwert zu den gewichteten Punkten befindet. Hinzu kommt, dass sich nicht berücksichtigte „kleine Pünktchen“ in der Regel häufen.

In der Praxis könnte sich dies im „Modul 4 Selbstversorgung“ beispielsweise dann wie folgt auswirken:

Ein Pflegebedürftiger verfügt über eine hohe Eigenmotivation zur Beteiligung an den Verrichtungen und kann sich, bis auf die Vorbereitung der Waschutensilien, den vorderen Oberkörper waschen (Modulmerkmal 4.4.1). Nachdem ja „nur“ vorbereitende Hilfeleistungen notwendig sind und die „eigentliche“ Aktivität dann ohne weitere Hilfe erfolgt, wird dies in der Pflegedokumentation bzw. in separat gelenkten Aufzeichnungen zur Begutachtungsvorbereitung häufig mit „wäscht sich selbst“ dokumentiert und in dieser Form auch in der Begutachtung kommuniziert. Damit wird das Modulmerkmal 4.4.1 dann in der Konsequenz als „selbständig“, statt als „überwiegend selbständig“ bewertet.

Nun stellt sich die Frage, ob sich so eine Kleinigkeit tatsächlich entscheidend
auf den Pflegegrad auswirken kann?

Im nächsten Schritt werden nun sämtliche Punkte des Moduls Selbstversorgung summiert. Die erreichte Punktzahl ist im Folgeschritt dann ausschlaggebend für die Gewichtung:

Berechnung des Moduls Selbstversorgung

Der Pflegebedürftige erreicht nun im Modul 4 Selbstversorgung in der Summierung 36 Punkte und befindet sich damit an einem Schwellenwert (19 – 36 Punkte). Nach Übertragung auf die 5-stufige Skala fließen die ermittelten schweren Beeinträchtigungen der Selbständigkeit im Bereich der Selbstversorgung nun mit 30 gewichteten Punkten ein.

In der Summe aller Module erreicht der Pflegebedürftige jetzt z.B. mit einer Gesamtpunktzahl von 62 Punkten den Pflegegrad 3.  Dabei befindet er sich auch nicht an einem Schwellenwert, d.h. bei 47,5 bis unter 70 Punkten eher im höheren Mittelfeld, so dass einem die Konsequenz des „kleinen Fehlers“ erst einmal gar nicht bewusst wird.

Nun kommen wir wieder zur o.g. Situation zurück, nämlich zum „vergessenen kleinen Pünktchen“ beim Waschen des vorderen Oberkörpers (Vorbereitung der Waschutensilien). Wäre dieser Punkt mit angerechnet worden, hätten sich in der Summierung des Moduls 4 insgesamt 37 Punkte ergeben, so dass der Pflegebedürftige nach Übertragung auf die 5-stufige Skala nicht mit 30, sondern mit 40 gewichteten Punkten in die Gesamtauswertung gegangen wäre. In der Summierung hätten sich dann nicht 62 Punkte, sondern 72 Punkte ergeben, was bereits dem Pflegegrad 4 entspricht und nicht mehr dem Pflegegrad 3.

Damit wird sehr deutlich, wie sich das „Vergessen“ eines „kleinen Pünktchens“ durchaus erheblich auf den Pflegegrad auswirken kann: alleinig die Nichtberücksichtigung eines einzigen Punktes, der sich hier lediglich auf eine vorbereitende Maßnahme eines einzigen Modulmerkmals bezieht, kann dementsprechend zu einer Fehleinstufung in den Pflegegrad führen.

Im Beispiel: durch die nicht angemessene Darlegung der vorbereitenden Maßnahme zur Waschung des vorderen Oberkörpers, erfolgt eine Einstufung in den Pflegegrad 3, statt in Pflegegrad 4!

Kleine Ursache – große Wirkung
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